Staatliche Verantwortung in Rechtsprechung und Verwaltung
Die berufliche Laufbahn von Johannes Michael Beglinger ist durch eine über drei Jahrzehnte währende Tätigkeit im öffentlichen Dienst geprägt. Sie umfasst eine langjährige richterliche Tätigkeit am Kantonsgericht Zug sowie eine anschliessende Tätigkeit in der kantonalen Verwaltung des Kantons Zug.
Rechtsprechung am Kantonsgericht Zug (1986–2014)
Beglinger trat im November 1986 als Gerichtsschreiber in die Dienste des Kantons Zug ein. Ab dem 1. Januar 1993 war er als vollamtlicher Kantonsrichter am Kantonsgericht Zug tätig; diese Funktion übte er bis zum 15. November 2014 aus.
Seine richterliche Tätigkeit umfasste Einzelrichter- und Kollegialfunktionen in zentralen Bereichen des Zivilrechts, darunter Verfahren des Persönlichkeitsschutzes, des Arbeitsrechts sowie des Immaterialgüterrechts. Die Arbeit war geprägt von sehr speditiver Verfahrensführung, präziser rechtlicher Analyse und einer sehr qualifizierten Entscheidpraxis. Gerade auch mit der zügigen und sorgfältigen Redaktion seiner Entscheide trug er zu einer klaren, konsistenten und nachvollziehbaren Rechtsprechung bei.
Neben der Spruchtätigkeit übernahm Beglinger wiederholt Aufgaben mit Leitungs- und Koordinationsverantwortung. Von 2004 bis 2012 war er Vizepräsident des Kantonsgerichts Zug. In dieser Funktion wirkte er an organisatorischen und institutionellen Fragestellungen des Gerichtsbetriebs mit und leistete über mehrere Jahre einen Beitrag zur fachlichen Entwicklung, zur institutionellen Stabilisierung des Kantonsgerichts sowie zu einem effizienten Geschäftsgang.
Institutioneller Übergang 2014
Im Jahr 2014 wurde die richterliche Tätigkeit einvernehmlich beendet, um spezialisierte juristische Aufgaben in der kantonalen Verwaltung des Kantons Zug zu übernehmen. Der Übergang erfolgte im Rahmen einer institutionellen Klärung. Die neue Tätigkeit war hinsichtlich der Stellung gleichwertig ausgestaltet („Jurist in selbständiger Stellung“); das bisherige Gehalt wurde weiterhin durch das Obergericht entrichtet.
Tätigkeit in der kantonalen Verwaltung des Kantons Zug (2014–2018)
Direktion des Innern (2014–2015)
Ab August 2014 war Beglinger in der Direktion des Innern des Kantons Zug mit besonderen juristischen Aufgaben betraut. Er erfüllte seine Aufgaben systematisch, sorgfältig und sehr speditiv. In kurzer Zeit arbeitete er sich in neue Rechtsbereiche und Dossiers ein und betreute anspruchsvolle Geschäfte. Wesentliche Beiträge leistete er bei der Erarbeitung von zahlreichen Beschwerdeentscheiden des Regierungsrats, denkmalpflegerischen Unterschutzstellungsentscheiden sowie bei der Erarbeitung des Entwurfs zu einem kantonalen Gleichstellungsgesetz. Seine Leistungen und sein Verhalten wurden als sehr gut beurteilt; er genoss das Vertrauen seiner Vorgesetzten und wurde wegen seiner zuvorkommenden, freundlichen Art sowie seiner kollegialen Haltung geschätzt.
Baudirektion (2016–2018)
Ab Anfang 2016 war Johannes Michael Beglinger bis zu seiner Pensionierung Ende 2018 im Rechtsdienst der Baudirektion des Kantons Zug tätig. Er bearbeitete sehr speditiv eine Vielzahl anspruchsvoller Geschäfte, insbesondere Beschwerdeentscheide im Bau- und Planungsrecht, und war in die rechtliche Begleitung komplexer Projekte wie die Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) eingebunden. Dabei trug er namentlich mit der zügigen Redaktion von Entscheiden wesentlich zum Pendenzenabbau bei und entlastete die Baudirektion damit markant.
Abschliessend
Mit Beendigung der beruflichen Tätigkeit Ende 2018 hielt der Regierungsrat des Kantons Zug in Absprache mit dem Obergericht fest, dass Johannes Michael Beglinger während seiner gesamten Tätigkeit beim Kanton Zug sehr speditiv gearbeitet habe und sich auf jede neue Herausforderung gefreut habe. Für diese Haltung und seine sehr qualifizierte Arbeit sprach der Regierungsrat Johannes Michael Beglinger einen grossen Dank aus und brachte die Anerkennung des Kantons Zug zum Ausdruck.